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Stiefkind Bodenschutz
Öko-, Agrar- und Überflutungsflächen stark verbaut
Ein Artikel von Martin Heidelbauer | 02.05.2014 - 00:00
Der Verlust von durchschnittlich 20 ha Acker- und Grünland pro Tag in Österreich widerspricht einer nachhaltigen Lebensraumnutzung. Durch die Zunahme von Wohn-, Verkehrsflächen, Einkaufszentren und Parkplätzen kommt es zu einer Bodenversiegelung. Die negativen Folgen für die Land- und Forstwirtschaft, ökologisch wertvolle und hochwassergefährdete Gebiete sollten daher in der Planung bewusster berücksichtigt werden.
Durch den Klimawandel wird sich die Verteilung der Agrarflächen verändern“, berichtete Rektor Univ.-Prof. Dr. Dr. Martin Gerzabek, Universität für Bodenkultur (BOKU), während der gemeinsamen Ziviltechnikertagung der beiden Bundesfachgruppen „Raumplanung, Landschaftsplanung und Geografie“ sowie „Natürliche Ressourcen“ vor Kurzem in Linz. „Bei der Steigerung der Bodenproduktivität ist auf eine nachhaltige Bewirtschaftung ohne Beeinträchtigung der ökologischen Funktionen zu achten. Eine kaskadenartige Nutzung der Biomasse ist anzustreben“, betonte Gerzabek. Derzeit betrage der irreversi-ble Bodenverlust in Österreich täglich 15 bis 20 ha und in Deutschland 119 ha.
Waldzunahme in Oberösterreich
„In Oberösterreich hat die Waldfläche von 1970 bis 2010 um 18.000 ha zugenommen. Zu den Gründen zählen der Agrarstrukturwandel, Klimawandel, die Landflucht und der Trend zu Hackgutheizungen“, erläuterte Gottfried Diwold, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung. So benötige beispielsweise ein landwirtschaftlicher Betrieb mit 100 srm Eigenbedarf 4 ha Wald. „Der Waldentwicklungsplan soll bundesweit die Waldverhältnisse beschreiben. Den Leitfunktionen, wie Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion, wird eine Wertziffer zugeordnet“, sagte Diwold. So könne die Behörde, beispielsweise bei der Bannwaldausweisung, Einfluss auf die Bewirtschaftung nehmen. Per Bescheid werde festgelegt, wer die erhöhten Kosten der Bewirtschaftung tragen müsse. „Laut oberösterreichischen Alm- und Kulturflächenschutzgesetz bedürfen Aufforstungen \2 ha sind im Flächenwidmungsplan (FWP) auszuweisen“, erklärte Diwold.
Boden in der Planung mehr beachten
„Wir erkennen den Wert des Bodens nicht, bis er verbraucht ist. Wir müssen daher den Boden in der Planung mehr beachten“, forderte Georg Juritsch,J Amt der Salzburger Landesregierung: Der Boden sei eines der wenigen Güter, die an Wert gewinnen, wenn sie verbraucht werden. Es gelte folgende Bodenpreisrelation – Wald : Grünland : Acker : Bauland wie 1 : 2 : 3 : \>30. „Der Trend der fortschreitenden österreichischen Bodeninanspruchnahme von 2009 bis 2012 zeigte, dass 7 ha/Tag für Bau- und Verkehrsflächen sowie 12,4 ha für sonstige Flächen, wie Flughäfen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Lagerplätze, Werksgelände oder Friedhöfe, anfielen.
Abnehmende Überflutungsflächen
„Siedlungs- und Verkehrsanlagen werden hauptsächlich im Talraum auf Überflutungsflächen errichtet. Die Verkleinerung der Überflutungsareale hat negativen Einfluss auf die Hochwasserwelle, das Restrisiko, die Raumplanung und Kosten“, erläuterte Bernhard Schober, BOKU. Zudem skizzierte er die Landnutzungsänderungen entlang des Tiroler Inns von 1950 bis 2010. Während die Siedlungs-, Industrie-, Verkehrs- und Sonderflächen in diesem Zeitraum um 18 % zunahmen, sank der Grünlandanteil im selben Ausmaß.
Ökologische Vorrangflächen nötig
„Die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2020 sind nur dann zu realisieren, wenn ökologische Vorrangflächen bereits im Planungsprozess berücksichtigt werden“, mahnte Prof. Hermann Hinterstoisser, Amt der Salzburger Landesregierung. Derartige Standorte seien nicht monetär, sondern nur landschaftlich und ästhetisch bewertbar, führte er aus.
Vergleichswertverfahren geeignet
„Die Bewertung von gewidmetem Bauland hat auf Grundlage des Liegenschaftsbewertungsgesetzes zu erfolgen. Der Verkehrswert sollte aus Vergleichspreisen am Grundstücksmarkt abgeleitet werden“, empfahl Werner Schratt, Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft. Hierfür benötige man genügend Vergleichspreise aus der Urkundensammlung des Grundbuchs. Weiters müsse eine Bereinigung der Ausreißer erfolgen.
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