Normung für Bambus-Fußbodenbeläge

Ein Artikel von Martina Nöstler | 22.07.2013 - 07:59
Fußbodenbeläge aus Bambus werden fälschlicherweise oft als Parkett bezeichnet. „Diese Bodenbeläge bestehen allerdings aus einem Gras und nicht aus Holz“, erklärt Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH). Eine Norm, die Fußböden aus Bambus regelt, gebe es noch nicht. „Aus diesem Grund beschäftigt sich seit Kurzem eine Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene mit diesen Produkten und will entsprechend für Klarheit sorgen.“

Die für Bodenbeläge aus Bambus überwiegend eingesetzte Grasart ist Phyllostachys Heterocycla Pubescens, die in China als „Mao Zhu“ bezeichnet wird. „Kaufen europäische Kunden Bambusböden, so sichern sie überwiegend schlecht bezahlte Arbeitsplätze auf den Bambusplantagen und in den Herstellerwerken in China“, erläutert Klaas. Da auch oft qualitativ schlechte Ware nach Europa kommt, liegt es auch im Interesse der Verbraucher, dass mit normativen Regelungen zu definierten Eigenschaften, zur Qualität und zu passenden Prüfverfahren für sichere Produkte gesorgt wird. Daher wurde auf europäischer Normungsebene (CEN) eine technische Arbeitsgruppe etabliert, die valide Prüfungen und technische Spezifikationen für Bodenbeläge aus Bambus erarbeiten soll.