1267789874.jpg

© pixelio

Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes

Ein Artikel von Martina Nöstler (für Timber-Online bearbeitet) | 17.07.2014 - 07:58
1267789874.jpg

© pixelio

Der deutsche Bundestag und Bundesrat haben im Umsatzsteuergesetz klargestellt, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abführt, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Die Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), begrüßen diese Regelung. Dies war notwendig geworden, nachdem der Bundesfinanzhof vergangenes Jahr die bis dahin bestehende Praxis der Finanzverwaltung verworfen hatte: Der Auftraggeber einer Bauleistung schuldet die Umsatzsteuer, wenn er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Stattdessen sollte der Auftraggeber nur für eine Bauleistung Umsatzsteuer zahlen, die er selbst für eine eigene Bauleistung verwendet. Bauunternehmer konnten die Frage, wie ihr Auftraggeber die an ihn erbrachte Bauleistung verwendet, schwer beurteilen. Die Folge war eine Unsicherheit, ob eine Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer auszustellen war, heißt es.

„Die Rechtsunsicherheit ist erfreulicherweise beendet. Es ist klargestellt, dass es nicht darauf ankommt, wie der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Leistung verwendet. Eine jetzt eingeführte Bescheinigung, die Finanzämter dem Auftraggeber künftig ausstellen, hilft dem Bauunternehmer zusätzlich“, lobt HDB-Hauptgeschäftsführer Michael Knipper.