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Schneebruch © Archiv

Mindestens 600.000 fm in Kärnten

Ein Artikel von Andreas Fischer | 22.04.2014 - 09:19
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Voraussichtlich 600.000 fm Kalamitätsholz sind laut jüngsten Schätzungen des Landesforstdienstes Kärnten nach den winterlichen Eis- und Schneebrüchen angefallen. Hauptbetroffene Gebiete sollen demnach die Karawanken und Karnischen Alpen sowie der Oberkärntner Raum sein. Hauptsächlich werden Schäden vereinzelt in den Beständen und seltener flächenhaft beklagt. Der Laubholzanteil wird mit ungefähr 25% beziffert. Der Anteil an entwerteten Industrie- und Energieholzsortimenten soll sich bei rund zwei Dritteln der Gesamtsumme bewegen.

Entscheidend wird der "Mitnahmeeffekt" sein. „Vor allem in den Bezirken Hermagor und Villach sind die betroffenen Schadensgebiete in wesentlichen Teilen noch so unter Schnee, das eine Begehung und exakte Schadensfeststellung nach wie vor nicht seriös und möglich ist“, betont DI Gerolf Baumgartner, Landesforstdirektor Kärnten, gegenüber Timber-online.net. Die geschätzten 600.000 fm Kalamitätsholz seien ein gesichertes Mindestmaß, die tatsächliche Aufarbeitungsmenge könne schließlich noch höher liegen. Würden laut Landesforstdirektor die betroffenen Waldbesitzer in den betroffenen Gebieten nur das Schadholz aufräumen, so sei das auch kein Problem für die Sägeindustrie und die weitere Verarbeitungskette. Erfahrungsgemäß werden bei der Schadholzaufarbeitung aber auch gesunde Bäume gefällt, um die Holzernte und -bringung besser bewerkstelligen zu können. Da die Holzpreise bereits unter Druck geraten seien, gebe es hierfür keinen finanziellen Anreiz mehr. "Ich glaube daher nicht, dass übertrieben viel gesundes Holz von den Schlagorten und den Schadensflächen bei der Aufarbeitung zusätzlich anfallen wird. Das war vor Kurzem auch Thema eines Waldgipfels in der Landwirtschaftskammer mit Vertretern der Holzindustrie, der Forstwirtschaft und des Landesforstdienstes“, informierte Baumgartner.

Die Landwirtschaftskammer Kärnten habe den Waldbesitzern inzwischen auch empfohlen, reguläre Nutzungen mindestens bis ins III. Quartal zu verschieben.