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Anton Göbl hat sich nach 33 Jahren im Holzindustrie-Management selbstständig gemacht © DI Johannes Plackner

Lehren aus Brandschäden

Ein Artikel von Dinah Urban (für Timber-Online bearbeitet) | 09.09.2014 - 08:22
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Anton Göbl hat sich nach 33 Jahren im Holzindustrie-Management selbstständig gemacht © DI Johannes Plackner

Man braucht kein Mathematikgenie zu sein, um zu wissen, dass in der Sägebranche ein Brand mal null Feuerversicherung gleich null Betriebsfortführung bedeutet. Aber auch eine Unterversicherung birgt in aller Regel bereits eine massive Existenzgefährdung in sich. Mit diesem kausalen Zusammenhang wird Anton Göbl bei den meisten Brandschäden in der Branche konfrontiert, bei denen er mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragt ist.

Gutachten und Beratung

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus Sulzberg/DE wird bei Bränden in der Holzindustrie beauftragt, die Höhe des Schadens der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung zu ermitteln. Neben den Maschinen und Anlagen sind auch die Warenschäden und die Ermittlung der Kosten der Betriebsunterbrechung Gegenstand der Betrachtung. Die Auftragsvergabe erfolgt entweder von den Versicherungsgesellschaften oder geschädigten Versicherungsnehmern selbst. Durch die langjährigen Erfahrungen als Werksleiter in der Holzindustrie und den Zugriff auf ein umfangreiches Netzwerk sind in der Regel eine schnelle Erstellung des Sachverständigengutachtens und somit eine rasche Abwicklung des Schadens möglich.

Außerdem bietet Göbl seiner Kundschaft aus der Holz- und Versicherungsbranche sowie Investoren eine umfassende Beratung an. Sein Wissen, die langjährige Praxiserfahrung und die technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Bandbreite würden dabei geschätzt. Viele kleine und mittelständische Betriebe, aber auch namhafte Großbetriebe der Holzindustrie greifen laufend auf seine Erfahrungen zurück. Ob es um Schwachstellenanalysen, Fortführungsprognosen, Nachfolgeprobleme, Verkehrs-, Neu-, oder Zeitwertermittlungen, Gutachten für die Banken oder bei Streitigkeiten über Maschinenleistungen oder Holzqualitäten bei der Auslagerung aus dem Nasslager geht, versteht sich Anton Göbl als kompetenter und seriöser Ansprechpartner.

Richtig versichern

Für ein Sägewerk empfiehlt Göbl Versicherungen, deren Bedingungen individuell auf den jeweiligen Betrieb abzustimmen sind.

• Grundsätzlich sollte die Feuerversicherung die Gebäude sowie die technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtungen zum Neuwert und die Vorräte enthalten. Um bei der Feuerversicherung eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es hilfreich, eine Wertermittlung durch einen externen Sachverständigen durchführen zu lassen. Anhand dieser Daten kann individuell entschieden werden, ob zum üblichen Neuwert versichert werden muss. Maschinen und Anlagen, die etwa auf dem Gebrauchtmaschinenmarkt in der Regel schnell verfügbar sind, können eventuell zum Zeitwert versichert werden, um die Beiträge nicht unnötig in die Höhe zu treiben, rät der Branchenexperte.
• Eine Elektronik- und Schwachstromversicherung greift bei Ausfällen der Informations- und Kommunikationstechnik und anderen fatalen Vorkommnissen.
• Eine Ertragsausfallversicherung für 18 bis 24 Monate ist empfehlenswert. Unter zwölf Monaten Versicherungsleistung mache der Abschluss kaum Sinn, meint Göbl.
• Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung dürfe zudem nicht fehlen.
• Eine Einbruchs-/Diebstahlversicherung sollte außerdem abgeschlossen werden, so Göbl.
• Die Notwendigkeit einer Maschinenbruchversicherung hänge von der jeweiligen betrieblichen Situation und der Risikobereitschaft ab.

Besser vorbeugen

Noch besser, als dass ein Brandschaden komplett von der Versicherung übernommen wird, ist es aber, diesen gar nicht erst entstehen zu lassen. Diese Meinung vertreten offensichtlich auch die Versicherungen. Deren Brandschutzanforderungen werden immer strenger. Deutsche Großsägewerke seien demnach entweder bereits mit Sprinkleranlagen ausgestattet oder hätten entsprechende Auflagen zur weiteren Installation erhalten, weiß Göbl.

Funkenlöschanlagen in den Absaug- und Filteranlagen seien ebenfalls Pflicht. Als Übergangslösung würden teilweise auch Brandmeldeanlagen von den Versicherungen akzeptiert. Bei neuen Betrieben – egal, ob klein, mittel oder groß – bestimmen Genehmigungsbehörden und Versicherungen anhand der Hallengröße die Notwendigkeit einer Sprinklerschutzeinrichtung beziehungsweise Funkenlöschanlage. Hinzu kämen der organisatorische Brandschutz sowie die dementsprechende Sauberkeit und Ordnung im Betrieb als wichtigste Indikatoren für die Versicherer, so der Experte.

Die Ursache vieler Brände sind, laut Göbls Erfahrungen, mangelnde Sauberkeit und Ordnung sowie „technische Mängel“. Neben dem Erhitzen von bewegten Maschinenteilen führten oft elektrische Anlagen zu Bränden. Mittels Wärmebildkameras können latente Mängel in den Schaltschränken prophylaktisch erkannt und gegebenenfalls rechtzeitig behoben werden.

Konsequent investieren

Zur Erhöhung ihrer Wertschöpfung investieren einige Betriebe in die Weiterverarbeitung. So sollen Widrigkeiten, wie bestehende Überkapazitäten in Mitteleuropa und sinkende Restholzerlöse, kompensiert werden. Rohertragsspannen von 15 bis 20 % nehmen zu und werden auf Dauer zum Verhängnis. Weiter zwingen Rundholzpreise und -verfügbarkeit sowie steigende Ausgaben für den Brandschutz zur Erhaltung der Kreditwürdigkeit so manchen Betriebsinhaber in die Knie, beschreibt Göbl die herrschenden Sägersorgen. Konjunkturelle Probleme, wie Vorzieheffekte im Bausektor, täten ihr Übriges.

Fällt die Entscheidung für die Weiterverarbeitung, sei Konsequenz geboten. „Leider ist oft zu beobachten, dass sich Unternehmen ‚verzetteln‘ und überall ein bisschen mitmischen wollen“, bemängelt er. Gestolpert werde außerdem über zweitklassiges Equipment, mit dessen Produkten und Fertigungskosten gegen „Spezialisten“ angetreten werden müsse.„Kapazitäten für die gängigen Produkte sind bereits in ausreichendem Umfang vorhanden. Jede weitere Investition muss sich gegen bereits vorhandene Einrichtungen behaupten“, gibt er zu bedenken.

Kreativität sei gefragt, um Produkt- und Marktnischen ausfindig zu machen und bedienen zu können. Dementsprechend stehe und falle der Unternehmenserfolg – mit oder ohne Weiterverarbeitung – „immer wieder mit dem Management oder Unternehmer“. Die Unterstützung eines unabhängigen und kompetenten Experten, kann dabei durchaus hilfreich sein.

Versicherer der Holzbranche

• Allianz• Axa• Bayerische Versicherungskammer• Generali• Gerling• HDI• Sparkassenversicherung• Württembergische