Die Hoffnungen des deutschen Bundeslandes ruhen auf einer Beschwerde bei der Europäischen Union. Grundlage von Klausners Klage ist ein Rahmenkaufvertrag über Rundholzlieferungen, der 2007 unmittelbar nach Kyrill aufgesetzt wurde und bis 2014 Mengen zusichert. Sollte die EU darin eine illegale Beihilfe erkennen, wäre die Klage obsolet, berichtete das Wochenblatt.
Update (13. Mai): Klausner Holz stellt dazu klar, dass „maximal der Beihilfesatz berichtigt werde", wenn die EU die angesprochene Beihilfe feststellen würde. Der Vertrag zwischen dem Bundesland und Klausner bliebe von einer solchen Entscheidung unberührt. Wie zwei rechtsgültige Urteile des Landesgerichts Münster zeigen, seien nicht nur die vereinbarten Liefermengen sondern auch die auftechten Schadensersatzforderungen kein Teil dieser EU-Beschwerde, heißt es in Klausners Stellungnahme.