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Die SZ-Titelseite mit Klausner © Plackner

Klausner-Prozess in NRW wird fortgesetzt

Ein Artikel von Hannes Plackner (für Timber-Online bearbeitet) | 09.05.2014 - 18:23
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Der 28. August ist der nächste Stichtag für die Schadensersatzklage von Klausner Holz gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Laut dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt wird die im Vorjahr ausgesetzte Hauptverhandlung am Landgericht Münster wieder aufgenommen. Verhandlungen über einen Vergleich führten zu keinem Ergebnis. Es geht um viel, etwa Rundholz-Nachlieferungen des Landesbetrieb Wald und Holz NRW im Ausmaß von über 1,5 Mio. fm. Der Streitwert wird mit bis zu 120 Mio. € angenommen. 

Die Hoffnungen des deutschen Bundeslandes ruhen auf einer Beschwerde bei der Europäischen Union. Grundlage von Klausners Klage ist ein Rahmenkaufvertrag über Rundholzlieferungen, der 2007 unmittelbar nach Kyrill aufgesetzt wurde und bis 2014 Mengen zusichert. Sollte die EU darin eine illegale Beihilfe erkennen, wäre die Klage obsolet, berichtete das Wochenblatt.

Update (13. Mai): Klausner Holz stellt dazu klar, dass „maximal der Beihilfesatz berichtigt werde", wenn die EU die angesprochene Beihilfe feststellen würde. Der Vertrag zwischen dem Bundesland und Klausner bliebe von einer solchen Entscheidung unberührt. Wie zwei rechtsgültige Urteile des Landesgerichts Münster zeigen, seien nicht nur die vereinbarten Liefermengen sondern auch die auftechten Schadensersatzforderungen kein Teil dieser EU-Beschwerde, heißt es in Klausners Stellungnahme.