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Klausner vs. NRW: EuGH muss entscheiden

Ein Artikel von Hannes Plackner (für Timber-Online bearbeitet) | 18.09.2014 - 16:15
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Knalleffekt in Münster: Das dortige Landgericht hat heute verkündet, dass der Liefervertrag nach dem Kyrill-Windwurf zwischen Klausner Holz und dem Land NRW eine unzulässige Beihilfe darstellt. Das würde zur "Gesamtnichtigkeit der Vereinbarungen" führen.

Der Konjunktiv ist hier angebracht, denn juristisch ist der Beschluss nur ein Etappenziel für die beklagte Partei. Das Oberlandesgericht Hamm hatte 2012 die Rechtswirksamkeit des Vertrages festgestellt. Daran sind nach deutschem Zivilprozessrecht auch die Richter in Münster gebunden. Eine Alternative bietet die europäische Rechtssprechung. Münster fasste einen entsprechenden Vorlagebeschluss und reicht die Causa an den europäischen Gerichtshof weiter.

Die Richter in Luxemburg sehen sich nun zwei widersprechenden Erkenntnissen aus Deutschland gegenüber: Das OLG Hamm urteilte, dass der Vertrag wirksam ist. Das LG Münster erkannte eine Unwirksamkeit. Der EuGH muss nun entscheiden, ob die Rechtskraft des Ersturteils aus Hamm durchbrochen wird. Bis diese Frage entschieden ist, wird das Verfahren in Münster ausgesetzt. Wie lange das dauert, ist offen.

Erfreut reagiert das zuständigen NRW-Umweltministerium. Der heute verkündeten Beschluss habe klargestellt, dass es eine illegale Beihilfe gegeben habe. Derart lange Laufzeiten wie mit Klausner Holz seien ebenso marktunüblich, wie die Festschreibung von Verkaufspreisen über sieben Jahre. Das geschehe in der Regel für ein Quartal, höchstens über ein Jahr, heißt es in einer Pressemitteilung. Da es keine angemessene Gegenleistungen von Klausner für die Vorteile gegeben habe, liege eine einseitige wirtschaftliche – und damit illegale – Begünstigung vor, argumentiert das Ministerium.

Seitens Klausner Holz gibt es, mit Verweis auf das laufende Verfahren, keine Stellungnahme.

Der 22-seitige Beschluss des Landgericht Münsters soll in den kommenden Tagen auf www.nrwe.de veröffentlicht werden.