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Klausner: Vertrag würde selbst bei Beihilfe gelten

Ein Artikel von Hannes Plackner | 13.05.2014 - 11:11
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Sogar wenn die EU eine unerlaubte Beihilfe im Rundholzrahmenvertrag von Klausner Holz mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen sehen sollte, würde der Vertrag selbst gültig bleiben. Das stellt die Klausner-Gruppe mit Bezug auf die Meldung von vergangenem Freitag klar (s. Link 1).

Es würde „maximal der Beihilfesatz berichtigt werden", wenn die EU die angesprochene Beihilfe feststellen würde, heißt es. Der Vertrag zwischen dem Bundesland und Klausner bliebe von einer solchen Entscheidung unberührt. Wie zwei rechtsgültige Urteile des Landesgerichts Münster laut Auffassung von Klausner zeigen, seien nicht nur die vereinbarten Liefermengen sondern auch die aufrechten Schadensersatzforderungen kein Teil dieser EU-Beschwerde, heißt es in der Stellungnahme des Unternehmens.