Bis zum 31. Dezember betrage der gesetzlich festgelegte Prozentsatz für Transporte zwischen Regionen 4,8, danach 5,2% auf den Frachtpreis.
Bei grenzüberschreitenden Transporten sei eine Weiterbelastung der Ökosteuer/-maut abhängig vom Anteil der französischen Strecke vorgesehen. Es sei hierfür also der Gesamtfrachtbetrag mit dem Streckenanteil und dem Frachtsatz zu multiplizieren, interpretiert das Institut für Transportwirtschaft und Logistik der Wirtschaftsuniversität Wien.
Die so berechneten Beträge seien jedoch viel zu niedrig, sodass die Kalkulation des Frachtpreises in jedem Fall großzügiger ausfallen müsse, heißt es. Sebastian Kummer, Vorstand des Instituts, halte aufgrund der "nicht sehr glücklichen gesetzlichen Regelung" eine Änderung für möglich.