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EEG-Gesetz in Deutschland in Kraft getreten

Ein Artikel von Martina Nöstler (für Timber-Online bearbeitet) | 04.08.2014 - 09:21
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Am 1. August trat in Deutschland das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Die ARD-Tagesschau fasste die wichtigsten Änderungen zusammen:
    Industrierabatte: „Stromintensive“ Unternehmen müssen - im Gegensatz zu privaten Verbrauchern und kleinen Betrieben – die EEG-Umlage nur teilweise bezahlen. Obwohl die EU-Kommission verlangte, die Subventionen zu begrenzen, haben rund 1700 deutsche Unternehmen Anspruch auf Strompreis-Rabatte. Für weitere Betriebe wurden Härtfallregeln vereinbart. Dem Staat entgehen damit auch in Zukunft rund 5 Mrd. €/J.Eigenstrom: Viele Betriebe und Private versorgen sich selbst mit Strom und waren bisher von der EEG-Umlage befreit. Künftig müssen die Selbstversorger zuerst 30%, ab 2017 40% der regulären EEG-Umlage von 6,24 Cent/kWh zahlen. Ausgenommen bleiben Solaranlage bis 10 kW auf dem Hausdach.Biomasse: Das EEG deckelt die zusätzliche Produktion von Strom aus Biomasse auf nur noch 100 MW/J. Neue Biogasanlagen sollen mit Abfall- und Reststoffen gefüttert werden.Windenergie (Land): Der Bau neuer Windräder wird auf 2500 MW/J begrenzt. Die Ausgangsförderung für Windparkbetreiber sinkt auf 8,9 Cent/kWh. Die Kürzungen gelten für alle Anlagen, die nach dem 23. Januar 2014 genehmigt wurden.Windenergie (Meer): Die Anfangssubvention von 18 Cent/kWh bleibt. Die Ausbauziele für Offshoreanlagen werden aber gekürzt. Statt 10 GW sollen 6500 MW bis 2020 beziehungsweise 15 GW bis 2030 installiert werden.