Bereits im Herbst 2012 trat die Rahmenvereinbarung für Buche und Eiche in Kraft (s. Link 1). Nun wurde das Dokument auf alle Holzarten ausgedehnt.
Anders als die gesetzlich vorgeschriebene HKS ist die RVR eine privatrechtliche Vereinbarung. Sie kann demnach nach freiem Ermessen zur Gänze oder auch nur in Teilen eingesetzt werden. Die Herausgeber erwarten trotzdem eine breite Akzeptanz weil damit eine bundeseinheitliche Referenz mit gleichen Grundbedingungen am Holzmarkt geschaffen wurde.
Bei der Weiterentwicklung der RVR wollen die Verbände eine breite Einbindung der Branche sicherstellen. Dafür wird ein ständiger RVR-Ausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus Vertretern der Teilbranchen und Eigentumsarten der Forst- und Holzwirtschaft zusammen, heißt es in einer Pressemitteilung.