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CE-Zeichen für Brandschutzfenster und -türen

Ein Artikel von Dinah Urban (für Timber-Online bearbeitet) | 14.08.2014 - 14:12
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Die neue Produktnorm EN 16034 wurde von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Ab dem 6. Juli 2015 können Hersteller von „Fenstern, Türen und Toren mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit vertreiben, meldet der Informationsdienst Holz. Länderspezifische Zulassungspraktiken, wie die deutsche „Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (ABZ)“ werden abgelöst. Während der Koexistenzphase (zwei oder fünf Jahre) können die Kennzeichnungen parallel genutzt werden. Danach ist ausschließlich das CE-Zeichen zulässig, heißt es. Ausschreibungen und technische Spezifikationen müssen nach der Übergangsphase ebenfalls gemäß der neuen europäischen Produktnorm erfolgen.

Für die Planung und den Einsatz von Brandschutzelementen seien zukünftig die Klassifizierungsberichte inklusive der technischen Dokumentation zu beachten. Er beschreibe den zulässigen Variantenbereich des Systems, einschließlich des erweiterten Anwendungsbereichs – den sogenannten EXAP-Bericht. In diesem werden, laut der Meldung, die Übertragbarkeit von Größen sowie die Austauschbarkeit von Beschlägen, Materialien und geprüfte Konstruktionsdetails geregelt. Die Angaben nach EN 16034 müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn diese als Außentür (EN 14351-1), Innentür (EN 14351-2), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN 13421) eingesetzt werden.

Beim Zulassungsverfahren ergeben sich ebenfalls Änderungen, so der Informationsdienst. Die Rolle des DIBt übernehme eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (PZ-Stelle), die für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen zuständig ist und für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein muss. Nach erfolgreicher Prüfung und Bewertung des Produkts und der Erstüberwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers kann die PZ-Stelle das „Zertifikat für die Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“ ausstellen, das Grundlage für die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung ist, informiert man.