Eine andere Verbindung stellte Sandra Lasota vor. Die Wissenschaftlerin untersucht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Coburg sowie bei fünf Feldversuchen in Deutschland, Portugal und Frankreich die Zusammensetzung von Mikroorganismen-Gemeinschaften in Abhängigkeit von der Biozid- und Düngemittelbelastung des Bodens.
Anschließend setzte sie vorbehandeltes Holz den vielfältigen Bakterien und Pilzen aus, um zu prüfen, wie stark die Probekörper angegriffen werden. Dabei stellte sie eine große Bedeutung von Kupfer bei der Imprägnierung fest.
Univ.-Prof. Dr. Holger Militz von der Georg-August-Universität Göttingen/DE stellte fest, dass die Grundlagenforschung in Deutschland zu kurz komme. Praxisrelevante Projekte dominierten seiner Meinung nach die Branche. Immer weniger Universitäten beschäftigten sich mit dem Holzschutz und auch die Zahl der Hersteller sinke stetig, gab der erste Vorsitzende des Fachausschusses Holzschutz zu bedenken. Einen Grund dafür sieht er darin, dass Zulassungsverfahren immer teurer werden.
Dr. Peter Reißer von der Deutschen Bauchemie rechnete beispielhaft vor: „Für die Erstzulassung eines Holzschutzmittels fallen in Deutschland Gebühren in Höhe von 50.000 € an. Ist diese erfolgt, kommen für jeden weiteren darin befindlichen Wirkstoff 4000 € hinzu. Die Kosten für eine Zulassungsänderung erstrecken sich von 350 bis 37.100 €. Darin sind wohlgemerkt keine Kosten für Wirksamkeitsstudien und andere Laboruntersuchungen enthalten.“
Reißer erklärte den Tagungsteilnehmern auch den Genehmigungsweg, den ein Holzschutzmittel beschreiten muss, um zugelassen zu werden. Zunächst ist der verwendete Wirkstoff auf EU-Ebene zu genehmigen. Sobald dies geglückt ist, folgt ein Zulassungsverfahren für das Biozidprodukt, welches diesen Wirkstoff enthält. Für das Inverkehrbringen von damit behandelten Holzprodukten gelten seit September 2013 zusätzliche Bestimmungen.
Spezialeinsätze ermöglichen
Die Deutsche Bahn erwartet eine 30-jährige Liegezeit für Holzbahnschwellen. Dabei dürfe das verwendete Holzschutzmittel nicht gegen die Umweltvorschriften des Unternehmens verstoßen, wie Gellerich berichtete. Dr. Christian Brischke von der Leibniz Universität Hannover brachte noch ganz andere Kundenwünsche ans Tageslicht. In seiner Vorstellung zweier Studien zur performancebasierten Klassifizierung von Bauprodukten präsentierte der Holzwirt und Holztechniker Gebrauchsdauererwartungen von Eigenheimbesitzern sieben europäischer Länder. Im Mittel wurden die höchsten Ansprüche an Holzrahmen und -ständer (49 Jahre) sowie Dachbalken (44 Jahre) gestellt. Das ist je nach Region aber stark unterschiedlich. Während in den Niederlanden eine mittlere Gebrauchsdauer über alle abgefragten Produkte (etwa Fenster, Balkone, Zäune) von 23 Jahren erwartet wurde, waren es in Frankreich und Deutschland 32. Brischkes Ziel ist es, in den europäischen Forschungsprojekten Woodbuild und Woodperform den schwammigen Begriff „Performance“ quantitativ greifbar zu machen. Das soll Kunden genauso wie Architekten und Handwerkern mehr Sicherheit und eine einheitliche Sprache bei der Auftragsvergabe bringen. Der Sachverständige Björn Dinger dürfte die Intention Brischkes begrüßen. Schließlich referierte er über die Bewertung von Mängeln an Holzterrassen. Seiner Erfahrung nach erstreckt sich das Schadensausmaß von tatsächlich fehlerhaften Konstruktionen bis hin zu realitätsfremden Kundenerwartungen an Optik und Haptik. Ein ähnliches Spektrum bietet sich immer wieder auch Hans Schmidt, ebenfalls Sachverständiger. Der schmale Grat zwischen gewünschter Optik und notwendigem konstruktivem Holzschutz sei bei Holzbalkonen schwer zu finden. Die DIN 68800 lege den Schwerpunkt auf den baulichen Holzschutz. Bei einem optimal geneigten Balkon, von dem Regenwasser mühelos abfließen kann, wäre jedoch wieder die Gebrauchstauglichkeit infrage gestellt, da schon eine beträchtliche Steigung nötig wäre, um Feuchtenestern vorzubeugen. Kompromisse müssen also gefunden werden. Fahrlässigkeit sei hingegen um jeden Preis zu vermeiden. Sachverständiger Detlef Krause wusste nur zu gut, was damit gemeint war (s. S. 21).
Dr. Tobias Huckfeld (IFHolz, Hamburg) konnte hierfür ebenfalls ein passendes Beispiel bringen.